Förderung für Solaranlagen in Bayern
Bayern hat derzeit kein Landesprogramm für private PV-Anlagen oder Speicher. Das 10.000-Häuser-Programm lief von 2015 bis 2022, das PV-Speicher-Programm endete im April 2022. Laut Energie-Atlas Bayern schließt das bayerische Zuwendungsrecht die Förderung von Vorhaben aus, die ohnehin wirtschaftlich sind.
Bundesweit gelten 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage, die Befreiung von der Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit und die Einspeisevergütung. Die KfW finanziert Anlage und Speicher mit dem Kredit 270. Den Überblick über alle Länder gibt der Ratgeber zur Förderung.
Genehmigung und Baurecht in Bayern
Für eine PV-Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses brauchen Sie in Bayern keine Baugenehmigung. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach Art. 57 Absatz 1 Nummer 3 der Bayerischen Bauordnung ohne Genehmigungsverfahren zulässig.
Die Anlage muss trotzdem die übrigen Vorschriften einhalten, zum Beispiel zu Brandschutz und Abständen. Für Solaranlagen auf Baudenkmälern, im Ensemble und in deren Nähe brauchen Sie eine Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Deckt die Anlage überwiegend den Energiebedarf im Baudenkmal, darf die Erlaubnis nur versagt werden, wenn überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Ob in Ihrem Fall etwas zu beachten ist, prüft der Fachbetrieb mit dem Angebot.
Netzanschluss in Bayern
Ihre Anlage melden Sie beim Netzbetreiber an, der an Ihrem Wohnort für das Stromnetz zuständig ist. Er muss Ihnen einen Zeitplan nennen. Bei Anlagen bis 30 kW dürfen Sie anschließen, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats kommt (§ 8 EEG 2023).
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme tragen Sie Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein. Meist übernimmt der Fachbetrieb beide Anmeldungen. Für Anlagen über 7 kW baut der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem ein.
Quellen
- Energie-Atlas Bayern: Förderung, abgerufen 15.10.2026
- Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3 und Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, abgerufen 15.10.2026
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), Stand 09.10.2026
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) § 8, Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Messstellenbetriebsgesetz § 29, abgerufen 15.10.2026
- Bayerische Bauordnung, Text gültig ab 01.05.2026, abgerufen 15.10.2026
Wir vermitteln Ihre Anfrage an bis zu drei passende Fachbetriebe aus Ihrer Region. Angebote vergleichen