Förderung für Solaranlagen in Nordrhein-Westfalen
Für PV-Anlagen auf dem Dach von Privathaushalten zahlt Nordrhein-Westfalen derzeit keinen Zuschuss. Für Photovoltaik an der Fassade zahlt das Programm progres.nrw – Klimaschutztechnik bis 350 Euro je kWp; Privatpersonen sind davon nicht ausgeschlossen. Die NRW.BANK finanziert Batteriespeicher mit dem Kredit NRW.BANK.Gebäudesanierung.
Bundesweit gelten 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage, die Befreiung von der Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit und die Einspeisevergütung. Die KfW finanziert Anlage und Speicher mit dem Kredit 270. Den Überblick über alle Länder gibt der Ratgeber zur Förderung.
Genehmigung und Baurecht in Nordrhein-Westfalen
Für eine PV-Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses brauchen Sie in Nordrhein-Westfalen keine Baugenehmigung. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 62 Absatz 1 Nummer 3 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen ohne Genehmigungsverfahren zulässig. Ausgenommen sind nur Hochhäuser.
Die Anlage muss trotzdem die übrigen Vorschriften einhalten, zum Beispiel zu Brandschutz und Abständen. Bei Baudenkmälern entscheidet die Denkmalbehörde. Nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen muss sie dabei auch den Einsatz erneuerbarer Energien angemessen berücksichtigen. Ob in Ihrem Fall etwas zu beachten ist, prüft der Fachbetrieb mit dem Angebot.
Netzanschluss in Nordrhein-Westfalen
Ihre Anlage melden Sie beim Netzbetreiber an, der an Ihrem Wohnort für das Stromnetz zuständig ist. Er muss Ihnen einen Zeitplan nennen. Bei Anlagen bis 30 kW dürfen Sie anschließen, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats kommt (§ 8 EEG 2023).
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme tragen Sie Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein. Meist übernimmt der Fachbetrieb beide Anmeldungen. Für Anlagen über 7 kW baut der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem ein.
Quellen
- Bezirksregierung Arnsberg: Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik, Runderlass vom 20.08.2026
- NRW.BANK: NRW.BANK.Gebäudesanierung, abgerufen 15.10.2026
- Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3 und Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, abgerufen 15.10.2026
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), Stand 09.10.2026
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) § 8, Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Messstellenbetriebsgesetz § 29, abgerufen 15.10.2026
- Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018, Fassung gültig ab 01.09.2026, abgerufen 15.10.2026
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