Förderung für Solaranlagen in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat derzeit kein Landesprogramm für private PV-Anlagen oder Speicher. Das Programm „Sachsen-Anhalt speichert“ nimmt keine Anträge mehr an. Für Balkonkraftwerke gibt es laut Landesenergieagentur weder ein Bundes- noch ein Landesprogramm.
Bundesweit gelten 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage, die Befreiung von der Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit und die Einspeisevergütung. Die KfW finanziert Anlage und Speicher mit dem Kredit 270. Den Überblick über alle Länder gibt der Ratgeber zur Förderung.
Genehmigung und Baurecht in Sachsen-Anhalt
Für eine PV-Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses brauchen Sie in Sachsen-Anhalt keine Baugenehmigung. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 60 Absatz 1 Nummer 3 der Bauordnung Sachsen-Anhalt ohne Genehmigungsverfahren zulässig. Ausgenommen sind nur Hochhäuser.
Die Anlage muss trotzdem die übrigen Vorschriften einhalten, zum Beispiel zu Brandschutz und Abständen. Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, klären Sie die Anlage vorher mit der Denkmalbehörde. Ob in Ihrem Fall etwas zu beachten ist, prüft der Fachbetrieb mit dem Angebot.
Netzanschluss in Sachsen-Anhalt
Ihre Anlage melden Sie beim Netzbetreiber an, der an Ihrem Wohnort für das Stromnetz zuständig ist. Er muss Ihnen einen Zeitplan nennen. Bei Anlagen bis 30 kW dürfen Sie anschließen, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats kommt (§ 8 EEG 2023).
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme tragen Sie Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein. Meist übernimmt der Fachbetrieb beide Anmeldungen. Für Anlagen über 7 kW baut der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem ein.
Quellen
- Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA): Balkonkraftwerke, abgerufen 15.10.2026
- Landesregierung Sachsen-Anhalt: Pressemitteilung vom 24.02.2023
- Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3 und Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, abgerufen 15.10.2026
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), Stand 09.10.2026
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) § 8, Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Messstellenbetriebsgesetz § 29, abgerufen 15.10.2026
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, zuletzt geändert am 17.06.2026, abgerufen 15.10.2026
Wir vermitteln Ihre Anfrage an bis zu drei passende Fachbetriebe aus Ihrer Region. Angebote vergleichen