PV-Anlage Berlin: 3 Angebote vergleichen

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Förderung für Solaranlagen in Berlin

Berlin zahlt mit SolarPLUS einen Zuschuss für eine neue PV-Anlage mit Speicher. Die Pauschale beginnt bei 500 Euro für 2 bis unter 3 kWp und steigt je kWp um 250 Euro, bis höchstens 4.750 Euro. Für einen neuen Zählerschrank kommen 750 Euro dazu.

Eine Anlage ohne Speicher fördert Berlin nur auf denkmalgeschützten Gebäuden. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026, zuständig ist das IBB Business Team. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob noch Mittel verfügbar sind.

Bundesweit gelten 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage, die Befreiung von der Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit und die Einspeisevergütung. Die KfW finanziert Anlage und Speicher mit dem Kredit 270. Den Überblick über alle Länder gibt der Ratgeber zur Förderung.

Genehmigung und Baurecht in Berlin

Für eine PV-Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses brauchen Sie in Berlin keine Baugenehmigung. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 Absatz 1 Nummer 3 der Bauordnung für Berlin ohne Genehmigungsverfahren zulässig.

Die Anlage muss trotzdem die übrigen Vorschriften einhalten, zum Beispiel zu Brandschutz und Abständen. Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, klären Sie die Anlage vorher mit der Denkmalbehörde. Ob in Ihrem Fall etwas zu beachten ist, prüft der Fachbetrieb mit dem Angebot.

Netzanschluss in Berlin

Ihre Anlage melden Sie beim Netzbetreiber an, der an Ihrem Wohnort für das Stromnetz zuständig ist. Er muss Ihnen einen Zeitplan nennen. Bei Anlagen bis 30 kW dürfen Sie anschließen, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats kommt (§ 8 EEG 2023).

Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme tragen Sie Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein. Meist übernimmt der Fachbetrieb beide Anmeldungen. Für Anlagen über 7 kW baut der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem ein.

Quellen

  • IBB Business Team: SolarPLUS S und Förderrichtlinie SolarPLUS 2026 (datiert 13.03.2026), abgerufen 15.10.2026
  • Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3 und Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, abgerufen 15.10.2026
  • KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), Stand 09.10.2026
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) § 8, Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Messstellenbetriebsgesetz § 29, abgerufen 15.10.2026
  • Bauordnung für Berlin, zuletzt geändert am 09.07.2026, abgerufen 15.10.2026

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