Einen Zuschuss des Bundes für private Photovoltaikanlagen, kurz PV-Anlagen, gibt es 2026 nicht. Der Staat fördert vor allem über Steuern und die Einspeisevergütung: 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage und Speicher, keine Einkommensteuer auf den Ertrag und 7,70 Cent je eingespeister Kilowattstunde.
Dazu kommt ein Kredit der KfW. Zuschüsse zahlen nur einzelne Länder, Kommunen und Regionalverbände. Von den 16 Ländern hat derzeit nur Berlin einen Zuschuss für Dachanlagen mit Speicher.

Das Wichtigste in Kürze
- Für Anlage, Speicher und Montage auf Wohnhäusern gilt 0 % Mehrwertsteuer.
- Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind von der Einkommensteuer befreit.
- Die Einspeisevergütung beträgt 7,70 Cent je kWh für Anlagen bis 10 kW, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen.
- Die KfW vergibt mit dem Programm 270 einen Kredit, keinen Zuschuss.
- Einen Landeszuschuss für Dachanlagen gibt es nur in Berlin, und nur zusammen mit einem Speicher.
- Stand 15.10.2026
- Quellen am Ende des Artikels
Gibt es einen Zuschuss vom Bund?
Nein. Für private PV-Anlagen und Speicher gibt es 2026 keinen Zuschuss des Bundes. Die Verbraucherzentrale nennt für den Bund nur den Kredit der KfW.
Die Förderung des Bundes steckt in drei anderen Regeln. Sie bringen über die Laufzeit der Anlage meist mehr als ein einmaliger Zuschuss:
- 0 % Mehrwertsteuer auf Lieferung und Montage von Anlage und Speicher, seit dem 1. Januar 2023 (§ 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz)
- keine Einkommensteuer auf Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt bis 100 kWp je Person (§ 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz)
- Einspeisevergütung für 20 Jahre nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, mehr dazu im Ratgeber zur Einspeisevergütung
Was bietet die KfW?
Die KfW finanziert PV-Anlagen und Batteriespeicher mit dem Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Das ist ein Kredit über bis zu 100 % der Investitionskosten.
Privatpersonen können ihn beantragen, wenn sie zumindest einen Teil des Stroms einspeisen. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank, bevor Sie den Auftrag vergeben. Die Zinsen ändern sich laufend; Stand 09.10.2026 begannen sie bei 4,45 % effektiv.
Welche Bundesländer fördern Photovoltaik?
Einen Zuschuss für private Dachanlagen zahlt derzeit nur Berlin. Zwei Länder fördern Balkonkraftwerke, zwei weitere vergeben günstige Kredite. Alle übrigen Länder haben ihre früheren Programme beendet.
| Bundesland | Förderung für Privathaushalte (Stand 15.10.2026) |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Kredit der L-Bank für Anlage und Speicher, kein Zuschuss |
| Bayern | kein Landesprogramm |
| Berlin | SolarPLUS: bis 4.750 € für eine neue Anlage mit Speicher |
| Brandenburg | kein Landesprogramm |
| Bremen | Kredit der Bremer Aufbau-Bank bis 50.000 €, kein Zuschuss |
| Hamburg | Balkonkraftwerk: bis 500 € für Haushalte mit geringem Einkommen |
| Hessen | Kredit der WIBank mit Zinsverbilligung des Landes |
| Mecklenburg-Vorpommern | Balkonkraftwerk: 500 €, Mittel nur noch für Mieter |
| Niedersachsen | kein Landesprogramm |
| Nordrhein-Westfalen | kein Zuschuss für Dachanlagen von Privathaushalten |
| Rheinland-Pfalz | kein Landesprogramm |
| Saarland | Speicherprogramm nur für Unternehmen |
| Sachsen | Zuschuss für Balkonkraftwerke am 30.06.2026 beendet |
| Sachsen-Anhalt | kein Landesprogramm |
| Schleswig-Holstein | kein Landesprogramm |
| Thüringen | kein Landesprogramm |
Prüfen Sie vor dem Antrag die Seite des Programms: Mittel können ausgeschöpft sein, bevor die Frist endet. Was in Ihrem Land gilt, steht auch auf den Bundeslandseiten, zum Beispiel für Berlin oder Bayern.
Was zahlt Berlin mit SolarPLUS?
Berlin zahlt für eine neue PV-Anlage mit Speicher eine Pauschale nach der Leistung. Sie beginnt bei 500 Euro für 2 bis unter 3 kWp und steigt je kWp um 250 Euro, bis höchstens 4.750 Euro.
Eine Anlage ohne Speicher fördert Berlin nur auf denkmalgeschützten Gebäuden. Zusätzlich gibt es 750 Euro für einen neuen Zählerschrank. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2026, zuständig ist das IBB Business Team.
Gibt es Förderung von der Gemeinde?
Manche Städte, Gemeinden und Regionalverbände zahlen eigene Zuschüsse. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich auf diese Programme hin. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde und bei Ihrem Stadtwerk nach.
solar-guide.de empfiehlt: Stellen Sie jeden Förderantrag, bevor Sie den Auftrag unterschreiben. Viele Programme schließen Vorhaben aus, die schon begonnen haben.
Die Fachbetriebe berücksichtigen im Angebot die Förderungen von Bund, Land und Gemeinde. Wir vermitteln Ihre Anfrage an bis zu drei passende Fachbetriebe: Angebote vergleichen.
Häufige Fragen und Antworten
Gibt es 2026 einen Zuschuss für Photovoltaik vom Staat?
Vom Bund nicht. Einen Landeszuschuss für Dachanlagen zahlt nur Berlin, und nur zusammen mit einem Speicher. Einzelne Kommunen haben eigene Programme.
Wird ein Batteriespeicher gefördert?
Für den Speicher gelten ebenfalls 0 % Mehrwertsteuer und der KfW-Kredit 270. In Berlin gibt es den Zuschuss nur für Anlage und Speicher zusammen.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Bei Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit nicht. Diese Einnahmen sind von der Einkommensteuer befreit, insgesamt bis 100 kWp je Person.
Was gilt für Balkonkraftwerke?
Auch für Steckersolargeräte gilt 0 % Mehrwertsteuer. Zuschüsse zahlen Hamburg (für Haushalte mit geringem Einkommen) und Mecklenburg-Vorpommern (derzeit nur für Mieter).
Quellen
- Verbraucherzentrale: Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist, Stand 26.08.2026
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), Konditionen Stand 09.10.2026
- Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3 und Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, geltende Fassung, abgerufen 15.10.2026
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze, abgerufen 15.10.2026
- IBB Business Team: SolarPLUS S und Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, abgerufen 15.10.2026
- Seiten der Landesministerien und Förderbanken der 16 Länder (L-Bank, IBB, WIBank, LFI Mecklenburg-Vorpommern, Bremer Aufbau-Bank, SAB, NBank und weitere), abgerufen 15.10.2026
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg: Pressemitteilung vom 08.09.2025


