Förderung für Solaranlagen in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat derzeit kein Landesprogramm mit Zuschuss für private PV-Anlagen oder Speicher. Das Solar-Speicher-Programm nimmt seit November 2021 keine Anträge mehr an.
Bundesweit gelten 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage, die Befreiung von der Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit und die Einspeisevergütung. Die KfW finanziert Anlage und Speicher mit dem Kredit 270. Den Überblick über alle Länder gibt der Ratgeber zur Förderung.
Genehmigung und Baurecht in Rheinland-Pfalz
Für eine PV-Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses brauchen Sie in Rheinland-Pfalz keine Baugenehmigung. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 62 Absatz 1 Nummer 2 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ohne Genehmigungsverfahren zulässig. Ausgenommen sind Hochhäuser und, anders als in den meisten Ländern, Anlagen auf oder an Kulturdenkmälern und in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern. Dort brauchen Sie eine Genehmigung.
Die Anlage muss trotzdem die übrigen Vorschriften einhalten, zum Beispiel zu Brandschutz und Abständen. Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, klären Sie die Anlage vorher mit der Denkmalbehörde. Ob in Ihrem Fall etwas zu beachten ist, prüft der Fachbetrieb mit dem Angebot.
Netzanschluss in Rheinland-Pfalz
Ihre Anlage melden Sie beim Netzbetreiber an, der an Ihrem Wohnort für das Stromnetz zuständig ist. Er muss Ihnen einen Zeitplan nennen. Bei Anlagen bis 30 kW dürfen Sie anschließen, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats kommt (§ 8 EEG 2023).
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme tragen Sie Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein. Meist übernimmt der Fachbetrieb beide Anmeldungen. Für Anlagen über 7 kW baut der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem ein.
Quellen
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz: Pressemitteilung vom 20.12.2021
- Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3 und Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, abgerufen 15.10.2026
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), Stand 09.10.2026
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) § 8, Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Messstellenbetriebsgesetz § 29, abgerufen 15.10.2026
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, zuletzt geändert am 19.11.2025, abgerufen 15.10.2026
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