PV-Anlage Hamburg: 3 Angebote vergleichen

Jetzt Fachbetriebe aus der Region kostenlos vergleichen

Die Anfrage startet in Kürze

Die Anfrage für Deutschland richten wir gerade ein. Bald erhalten Sie hier kostenlos bis zu drei Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.

Kostenlos und unverbindlichFachbetriebe aus der RegionBis zu drei Angebote

Förderung für Solaranlagen in Hamburg

Für PV-Anlagen auf dem Dach zahlt Hamburg derzeit keinen Zuschuss. Für Balkonkraftwerke gibt es eine Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen: 90 % des Preises, bis zu 500 Euro, bis 31. Juli 2027. Berechtigt sind zum Beispiel Haushalte mit Bürgergeld, Wohngeld oder BAföG.

Wer ein Dach begrünt, erhält mit der Gründachförderung der IFB Hamburg einen Zuschuss für die Unterkonstruktion einer Solaranlage auf dem Gründach. Die Module selbst fördert das Programm nicht.

Bundesweit gelten 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage, die Befreiung von der Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit und die Einspeisevergütung. Die KfW finanziert Anlage und Speicher mit dem Kredit 270. Den Überblick über alle Länder gibt der Ratgeber zur Förderung.

Genehmigung und Baurecht in Hamburg

Für eine PV-Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses brauchen Sie in Hamburg keine Baugenehmigung. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 der Hamburgischen Bauordnung mit Anlage, Abschnitt I Nummer 3 ohne Genehmigungsverfahren zulässig. Verfahrensfrei sind Anlagen auf Dachflächen und an Balkonbrüstungen, ausgenommen bei Hochhäusern. An Außenwänden gilt das nur für kleinere Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3.

Die Anlage muss trotzdem die übrigen Vorschriften einhalten, zum Beispiel zu Brandschutz und Abständen. Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, klären Sie die Anlage vorher mit der Denkmalbehörde. Ob in Ihrem Fall etwas zu beachten ist, prüft der Fachbetrieb mit dem Angebot.

Netzanschluss in Hamburg

Ihre Anlage melden Sie beim Netzbetreiber an, der an Ihrem Wohnort für das Stromnetz zuständig ist. Er muss Ihnen einen Zeitplan nennen. Bei Anlagen bis 30 kW dürfen Sie anschließen, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats kommt (§ 8 EEG 2023).

Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme tragen Sie Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein. Meist übernimmt der Fachbetrieb beide Anmeldungen. Für Anlagen über 7 kW baut der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem ein.

Quellen

  • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg: Pressemitteilung vom 08.09.2025
  • IFB Hamburg: Hamburger Gründachförderung, abgerufen 15.10.2026
  • Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3 und Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, abgerufen 15.10.2026
  • KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), Stand 09.10.2026
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) § 8, Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Messstellenbetriebsgesetz § 29, abgerufen 15.10.2026
  • Hamburgische Bauordnung vom 06.01.2025, zuletzt geändert am 09.09.2026, abgerufen 15.10.2026

Wir vermitteln Ihre Anfrage an bis zu drei passende Fachbetriebe aus Ihrer Region. Angebote vergleichen

3 Angebote für Ihre Solaranlage in Hamburg

In 2 Minuten bis zu drei Angebote von Fachbetrieben aus der Region erhalten.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Fachbetriebe aus der Region
  • Bis zu drei Angebote
Angebote vergleichen