PV-Anlage Hessen: 3 Angebote vergleichen

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Förderung für Solaranlagen in Hessen

Hessen zahlt keinen Zuschuss, verbilligt aber einen Kredit: Das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank für Anlagen bis 20 kW ist durch das Land um 1,50 % im Jahr verbilligt. Stand 01.10.2026 sank der Zins so von 5,10 % auf 3,60 %. Das Darlehen beträgt 10.000 bis 50.000 Euro; einen Speicher deckt es nur zusammen mit einer neuen Anlage.

Antragsberechtigt sind private Eigentümer selbst genutzter Wohnimmobilien. Das Angebot ist zunächst bis 31.12.2028 befristet.

Bundesweit gelten 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage, die Befreiung von der Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit und die Einspeisevergütung. Die KfW finanziert Anlage und Speicher mit dem Kredit 270. Den Überblick über alle Länder gibt der Ratgeber zur Förderung.

Genehmigung und Baurecht in Hessen

Für eine PV-Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses brauchen Sie in Hessen keine Baugenehmigung. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 63 der Hessischen Bauordnung mit Anlage, Abschnitt I Nummer 3.9.1 ohne Genehmigungsverfahren zulässig. Ausgenommen sind nur Hochhäuser.

Die Anlage muss trotzdem die übrigen Vorschriften einhalten, zum Beispiel zu Brandschutz und Abständen. Für ein Kulturdenkmal brauchen Sie eine Genehmigung nach § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Nach einer Richtlinie des Wissenschaftsministeriums vom 06.10.2022 ist eine Genehmigung für Solaranlagen regelmäßig zu erteilen. Ob in Ihrem Fall etwas zu beachten ist, prüft der Fachbetrieb mit dem Angebot.

Netzanschluss in Hessen

Ihre Anlage melden Sie beim Netzbetreiber an, der an Ihrem Wohnort für das Stromnetz zuständig ist. Er muss Ihnen einen Zeitplan nennen. Bei Anlagen bis 30 kW dürfen Sie anschließen, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats kommt (§ 8 EEG 2023).

Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme tragen Sie Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein. Meist übernimmt der Fachbetrieb beide Anmeldungen. Für Anlagen über 7 kW baut der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem ein.

Quellen

  • WIBank: PV-Anlagen-Darlehen, Konditionen Stand 01.10.2026
  • Hessisches Wirtschaftsministerium: Pressemitteilung vom 02.09.2025
  • Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3 und Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, abgerufen 15.10.2026
  • KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), Stand 09.10.2026
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) § 8, Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Messstellenbetriebsgesetz § 29, abgerufen 15.10.2026
  • Hessische Bauordnung, zuletzt geändert am 09.10.2025, abgerufen 15.10.2026

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