Förderung für Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern
Für PV-Anlagen auf dem Dach zahlt Mecklenburg-Vorpommern derzeit keinen Zuschuss. Für Balkonkraftwerke von 200 bis 800 Watt gibt es 500 Euro je Anlage und Wohnung. Laut Landesförderinstitut sind die Mittel für Eigentümer ausgeschöpft; für Mieter reichen sie noch länger (Stand 15.10.2026). Die Richtlinie gilt bis 31.12.2027.
Bundesweit gelten 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage, die Befreiung von der Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit und die Einspeisevergütung. Die KfW finanziert Anlage und Speicher mit dem Kredit 270. Den Überblick über alle Länder gibt der Ratgeber zur Förderung.
Genehmigung und Baurecht in Mecklenburg-Vorpommern
Für eine PV-Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses brauchen Sie in Mecklenburg-Vorpommern keine Baugenehmigung. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 Absatz 1 Nummer 3 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ohne Genehmigungsverfahren zulässig. Ausgenommen sind nur Hochhäuser.
Die Anlage muss trotzdem die übrigen Vorschriften einhalten, zum Beispiel zu Brandschutz und Abständen. Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, klären Sie die Anlage vorher mit der Denkmalbehörde. Ob in Ihrem Fall etwas zu beachten ist, prüft der Fachbetrieb mit dem Angebot.
Netzanschluss in Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anlage melden Sie beim Netzbetreiber an, der an Ihrem Wohnort für das Stromnetz zuständig ist. Er muss Ihnen einen Zeitplan nennen. Bei Anlagen bis 30 kW dürfen Sie anschließen, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats kommt (§ 8 EEG 2023).
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme tragen Sie Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein. Meist übernimmt der Fachbetrieb beide Anmeldungen. Für Anlagen über 7 kW baut der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem ein.
Quellen
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern: Mini-Solaranlagen, abgerufen 15.10.2026
- Richtlinie vom 25.10.2022, geändert am 17.07.2025 (Amtsblatt M-V 2025, S. 445)
- Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3 und Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, abgerufen 15.10.2026
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), Stand 09.10.2026
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) § 8, Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Messstellenbetriebsgesetz § 29, abgerufen 15.10.2026
- Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt geändert am 08.07.2026, abgerufen 15.10.2026
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