Förderung für Solaranlagen in Sachsen
Sachsen hat derzeit kein Landesprogramm für private PV-Anlagen auf dem Dach. Der Zuschuss von 300 Euro für Balkonkraftwerke ist beendet: Die Antragsfrist endete am 30. Juni 2026.
Bundesweit gelten 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage, die Befreiung von der Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit und die Einspeisevergütung. Die KfW finanziert Anlage und Speicher mit dem Kredit 270. Den Überblick über alle Länder gibt der Ratgeber zur Förderung.
Genehmigung und Baurecht in Sachsen
Für eine PV-Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses brauchen Sie in Sachsen keine Baugenehmigung. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 Absatz 1 Nummer 3 der Sächsischen Bauordnung ohne Genehmigungsverfahren zulässig. Ausgenommen sind nur Hochhäuser.
Die Anlage muss trotzdem die übrigen Vorschriften einhalten, zum Beispiel zu Brandschutz und Abständen. Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, klären Sie die Anlage vorher mit der Denkmalbehörde. Ob in Ihrem Fall etwas zu beachten ist, prüft der Fachbetrieb mit dem Angebot.
Netzanschluss in Sachsen
Ihre Anlage melden Sie beim Netzbetreiber an, der an Ihrem Wohnort für das Stromnetz zuständig ist. Er muss Ihnen einen Zeitplan nennen. Bei Anlagen bis 30 kW dürfen Sie anschließen, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats kommt (§ 8 EEG 2023).
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme tragen Sie Anlage und Speicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein. Meist übernimmt der Fachbetrieb beide Anmeldungen. Für Anlagen über 7 kW baut der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem ein.
Quellen
- Sächsische Aufbaubank: Balkonkraftwerke und Stecker-PV-Anlagen, abgerufen 15.10.2026
- Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3 und Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, abgerufen 15.10.2026
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270), Stand 09.10.2026
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) § 8, Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Messstellenbetriebsgesetz § 29, abgerufen 15.10.2026
- Sächsische Bauordnung, Fassung gültig ab 19.03.2024, abgerufen 15.10.2026
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