Ab 1. Januar 2027 erfasst die bundesweite Solarpflicht neue beheizte oder gekühlte Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche sowie neue öffentliche Nichtwohngebäude im Anwendungsbereich des Gesetzes. Grundlage ist der künftige § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.
Bis 2031 folgen bestimmte Bestandsgebäude, neue Wohngebäude und überdachte Parkplätze. Zehn Länder verlangen schon heute Solaranlagen auf neuen Gewerbebauten, teils mit genauen Mindestgrößen.
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Das Wichtigste in Kürze
- Grundlage ist § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz, so heißt das Gebäudeenergiegesetz seit dem 29. Juli 2026. Die Solarpflicht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
- Sie gilt zuerst für neue Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche und alle neuen öffentlichen Nichtwohngebäude.
- Ausnahmen gelten, wenn die Anlage technisch unmöglich, funktional nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
- Eine Mindestgröße der Anlage nennt das Bundesgesetz nicht. Die Länder dürfen weiter gehen.
- In zehn Ländern gilt schon eine Pflicht für neue Gewerbebauten, in fünf Ländern keine. Brandenburg hat seine Pflicht zum 30. Juni 2026 aufgehoben.
- Stand 25.10.2026
- Quellen am Ende des Artikels
Was gilt ab 1. Januar 2027?
Wer ein Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche neu errichtet, muss darauf eine Solarenergieanlage bauen. Das sind etwa beheizte Produktions- und Lagerhallen, Büro- und Geschäftshäuser, Werkstätten und Supermärkte. Als Nutzfläche zählt die beheizte oder gekühlte Nettoraumfläche nach DIN 277.
Das Gesetz gilt nur für Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden (§ 2). Ausgenommen sind unter anderem Ställe und Betriebsgebäude, die auf weniger als 12 °C beheizt werden. Dasselbe gilt für Betriebsgebäude, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt und weniger als zwei Monate gekühlt werden. Eine kalte Lagerhalle fällt damit nicht unter die Bundespflicht. Die Landespflichten können trotzdem gelten.
Der Bund setzt damit Artikel 10 der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2024/1275) um. Die Frist dafür lief im Mai 2026 ab. Das Gesetz stammt vom 23. Juli 2026. Die Teile zur Solarpflicht treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Zusätzlich verlangt das Gesetz, jedes neue Gebäude so zu planen, dass sich Solaranlagen kostengünstig installieren lassen. Ausrichtung, Statik und Leitungswege gehören damit von Anfang an in die Planung.
Das Gesetz spricht allgemein von einer Solarenergieanlage. Die EU-Richtlinie zählt dazu Anlagen für Strom und für Wärme, also Photovoltaik und Solarthermie. Wie groß die Anlage sein muss, legt § 106 nicht fest. Eine eigene Übergangsregel für Bauvorhaben um den Jahreswechsel enthält das Änderungsgesetz ebenfalls nicht. Klären Sie bei Bauanträgen aus 2026, die 2027 gebaut werden, mit der Bauaufsicht, was für Sie gilt.
Welcher Stufenplan gilt bis 2031?
Das Gesetz weitet die Pflicht in fünf Stufen aus:
| Ab | Pflicht für |
|---|---|
| 01.01.2027 | neue öffentliche Nichtwohngebäude; neue Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche |
| 01.01.2028 | bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 2.000 m²; bestehende Nichtwohngebäude über 500 m² bei Änderungen nach § 36 und einer Berechnung für das gesamte Gebäude nach § 38 Absätze 1 oder 2 in Verbindung mit Absatz 3 |
| 01.01.2029 | bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 750 m² |
| 01.01.2030 | neue Wohngebäude; neue überdachte Parkplätze, die an ein Gebäude angrenzen |
| 01.01.2031 | bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 250 m² |
Bei privaten Bestandsgebäuden über 500 m² greift die Bundespflicht ab 2028 nur bei den genannten baulichen Änderungen mit einer Berechnung für das gesamte Gebäude. Eine einzelne Dachreparatur löst diese Bundesregel nicht automatisch aus. Die weitergehenden Landesregeln bleiben zu prüfen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die Pflicht entfällt, soweit eine Solaranlage
- technisch unmöglich ist, etwa wegen fehlender Tragfähigkeit,
- funktional nicht realisierbar ist,
- wirtschaftlich unzumutbar ist oder
- anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, zum Beispiel dem Denkmalschutz.
Das Wort „soweit“ ist wichtig: Passt nur auf einen Teil des Dachs eine Anlage, gilt die Pflicht für diesen Teil. Wann eine Anlage wirtschaftlich unzumutbar ist, definiert das Bundesgesetz nicht näher. Einige Länder nennen Zahlen. In Nordrhein-Westfalen gilt das zum Beispiel bei einer Amortisation über 25 Jahre, in Hamburg und Niedersachsen über 20 Jahre.
Eine weitere Ausnahme steht in § 106 Absatz 3: Die Vorgaben der Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn Maßnahmen nach § 40 Absatz 1 durchzuführen sind. Für Verteidigungsgebäude bestehen zusätzliche Sonderregeln. Der Stufenplan ersetzt deshalb keine Prüfung des konkreten Gebäudes.
Was verlangen die Länder zusätzlich?
Die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen (§ 106 Absatz 4). Wo es eine Landespflicht gibt, müssen Sie beide Regeln erfüllen. Oft ist die Landesregel strenger, weil sie eine Mindestgröße vorschreibt. Stand 25.10.2026 gilt für Nichtwohngebäude:
| Land | Neubau | Dachsanierung | Parkplätze |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | seit 2022; Gebäude unter 50 m² Nutzfläche ausgenommen; grundsätzlich 60 % der geeigneten Dachfläche | seit 2023 bei grundlegender Sanierung | über 35 Stellplätze |
| Bayern | seit 2023, mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche | seit 2025 bei Erneuerung der Dachhaut | keine Landespflicht |
| Berlin | seit 2023, ab 50 m² Nutzfläche, 30 % der Bruttodachfläche | seit 2023 bei wesentlichem Dachumbau | keine Landespflicht |
| Brandenburg | Pflicht zum 30.06.2026 aufgehoben | keine | keine |
| Bremen | seit 07/2025, Modulfläche mindestens 50 % der Bruttodachfläche | bei grundlegender Dachsanierung ab 07/2024: mindestens 1 kW Modulleistung und 1.000 VA Wechselrichterleistung, innerhalb von zwei Jahren nach Sanierungsabschluss | keine Landespflicht |
| Hamburg | seit 2023, 30 % der Bruttodachfläche | seit 2024 bei wesentlichem Dachumbau | über 35 Stellplätze |
| Hessen | keine Pflicht für private Gebäude | keine | über 50 Stellplätze |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | keine | keine |
| Niedersachsen | gewerbliche Bauten seit 2023, 50 % der Dachfläche | seit 2025 bei Erneuerung der Dachhaut | über 25 Stellplätze |
| Nordrhein-Westfalen | seit 2024, ab 50 m² Nutzfläche, 30 % der Bruttodachfläche | seit 2026 bei Erneuerung der Dachhaut, 30 % der Nettodachfläche | seit 01.01.2022 bei neuen geeigneten Parkplätzen über 35 notwendigen Stellplätzen für Nichtwohngebäude |
| Rheinland-Pfalz | gewerbliche Bauten seit 2023, ab 100 m² Nutzfläche, 60 % der geeigneten Fläche | nur öffentliche Gebäude | gewerbliche Parkplätze ab 50 Stellplätzen |
| Saarland | gewerbliche Bauten seit 09/2025, ab 100 m² Dachfläche, 60 % der Nettodachfläche | seit 09/2025 bei grundlegender Sanierung | ab 35 gewerblichen Stellplätzen |
| Sachsen | keine | keine | keine |
| Sachsen-Anhalt | keine | keine | keine |
| Schleswig-Holstein | seit 2023, geeignete Dachfläche | seit 2023 bei Renovierung von mehr als 10 % der Dachfläche | über 70 Stellplätze |
| Thüringen | keine | keine | keine |
Je nach Land zählt als Stichtag der Bauantrag oder der Baubeginn. Viele Länder lassen auch eine Ersatzerfüllung zu, etwa mit Solarthermie, Modulen an der Fassade oder einer Anlage, die ein Dritter auf Ihrem Dach betreibt. Die genauen Schwellen, Ausnahmen und Nachweise stehen in der Landesbauordnung oder im Klimaschutzgesetz Ihres Landes.
Was sollten Bauherren jetzt planen?
Wer 2027 oder später ein Gewerbegebäude baut, sollte die Solaranlage von Beginn an mitplanen. Das spart Umbauten und Nachweise.
- Statik: Das Dach muss das Gewicht der Module tragen. Für aufgeständerte Anlagen auf Flachdächern rechnen Branchenangaben mit 12 bis 33 kg je m² Ballast.
- Dachfläche freihalten: Lüftung, Oberlichter und Rauchabzüge so legen, dass zusammenhängende Flächen bleiben.
- Elektrik: Platz für Wechselrichter, Leitungswege und einen passenden Netzanschluss vorsehen.
- Brandschutz: Abstände und Abschaltung früh mit dem Brandschutzplaner abstimmen.
- Landesrecht prüfen: Welche Mindestgröße verlangt Ihr Land, und gilt der Bauantrag oder der Baubeginn als Stichtag?
Für große Hallen fasst der Ratgeber zu Photovoltaik auf Industrie- und Lagerhallen die Anforderungen an Statik, Brandschutz und Netzanschluss zusammen.
Rechenbeispiel: neue Lagerhalle in Nordrhein-Westfalen
Ein Unternehmen baut 2027 eine beheizte Halle mit 2.000 m² Bruttodachfläche. Für den Neubau verlangt Nordrhein-Westfalen grundsätzlich eine PV-Bedeckung von mindestens 30 %, also 600 m². Die tatsächliche Pflichterfüllung muss der Belegungsplan nachweisen. Für die Rechnung nehmen wir 600 m² Modulfläche mit 200 Wp je m² an: Das ergibt 120 kWp. Reihenabstände und Wartungswege sind keine zusätzliche Modulfläche.
Alle folgenden Werte sind eigene Rechenannahmen, keine Marktpreis- oder Förderzusage:
- Investition 950 Euro je kWp, insgesamt 114.000 Euro netto
- Ertrag 900 kWh je kWp, insgesamt 108.000 kWh pro Jahr
- Eigenverbrauch 60 %, also 64.800 kWh; vermiedener variabler Bezugspreis 23,66 Cent je kWh
- Betriebskosten 1,5 % der Investition plus 10 Euro je kWp Versicherung, zusammen 2.910 Euro pro Jahr
- Überschussvergütung vorsichtig mit null angesetzt; daraus folgt nicht, dass ab 2027 kein Vergütungsanspruch besteht
| Posten pro Jahr | Betrag |
|---|---|
| eingesparter Strombezug: 64.800 kWh × 23,66 ct | rund 15.332 € |
| Erlös für den Überschuss | nicht angesetzt |
| Betriebskosten | −2.910 € |
| Überschuss | rund 12.422 € |
| einfache Amortisation: 114.000 € ÷ 12.421,68 € | rund 9,2 Jahre |
Das Beispiel zeigt nur die Rechnung unter diesen Annahmen. Nicht enthalten sind Zinsen, Steuern, Degradation, Ersatzinvestitionen sowie gegebenenfalls zusätzliche Netzanschluss-, Mess- und Direktvermarktungskosten. Gerade bei mehr als 100 kWp müssen diese Kosten vor einer Investitionsentscheidung geklärt werden. Die Flächenplanung und die Ausnahmeprüfung nach Landes- und Bundesrecht bleiben separat nötig.
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Welche Wege zur Pflichterfüllung gibt es?
Sie müssen die Anlage nicht selbst kaufen. Drei Wege kommen in Frage:
- Kauf: Sie investieren und nutzen den Strom selbst. Über 20 Jahre bringt das in der Regel am meisten. KfW-Kredit und Abschreibung helfen bei der Finanzierung.
- Contracting: Ein Dienstleister baut und betreibt die Anlage, Sie kaufen den Strom für meist 8 bis 14 Cent je kWh netto. Das lohnt sich laut Branchenangaben meist erst ab rund 100 kWp.
- Dachpacht: Ein Betreiber nutzt das Dach und zahlt Pacht. Ob die Pacht die Pflicht erfüllt, regelt das Landesrecht; mehrere Länder lassen eine Anlage Dritter ausdrücklich zu.
Die Modelle im Vergleich mit Vertrags-Checkliste stehen im Ratgeber Dachfläche verpachten oder Contracting. Kosten, Förderung und Steuern für Betriebe zeigt der Leitfaden Photovoltaik für Unternehmen.
Häufige Fragen und Antworten
Ab wann gilt die Solarpflicht für Gewerbebauten bundesweit?
Ab 1. Januar 2027 für neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche. Grundlage ist § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz. In zehn Ländern gilt schon heute eine Landespflicht.
Gilt die Solarpflicht auch für bestehende Hallen?
Für bestehende öffentliche Gebäude gelten die Flächenstufen des Stufenplans. Bei privaten Nichtwohngebäuden über 500 m² greift die Bundespflicht ab 2028 bei Änderungen nach § 36 mit einer Berechnung für das gesamte Gebäude nach § 38. Ausnahmen nach § 106 bleiben möglich. Landesrecht kann schon bei einer Dachsanierung eine Anlage verlangen.
Wie groß muss die Solaranlage sein?
Das Bundesgesetz nennt keine Mindestgröße. Die Länder schon: Nordrhein-Westfalen verlangt zum Beispiel 30 % der Bruttodachfläche, Baden-Württemberg 60 % der geeigneten Dachfläche.
Erfüllt eine Solarthermieanlage die Pflicht?
Das Bundesgesetz spricht allgemein von einer Solarenergieanlage; die EU-Richtlinie zählt Solarthermie dazu. Auch viele Länder erkennen sie als Ersatz an. Prüfen Sie die Regeln Ihres Landes.
Gilt die Solarpflicht auch für eine unbeheizte Lagerhalle?
Nach Bundesrecht nicht. Das Gesetz erfasst nur Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Betriebsgebäude mit weniger als 12 °C Raumtemperatur sind ausgenommen. Einige Landespflichten knüpfen dagegen an die Dachfläche an und können trotzdem gelten.
Was passiert, wenn die Anlage sich nicht rechnet?
Dann kann eine Ausnahme wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit greifen. Den Nachweis müssen Sie führen. Einige Länder nennen dafür eine Amortisationszeit, Nordrhein-Westfalen etwa über 25 Jahre.
Quellen
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 23.07.2026, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, ausgegeben 28.07.2026: Artikel 1 (Name), Artikel 2 Nr. 43 (§ 106), Artikel 9 (Inkrafttreten)
- Gebäudemodernisierungsgesetz § 2 (Anwendungsbereich), geltende Fassung, abgerufen 25.10.2026
- Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Artikel 10
- Baden-Württemberg: § 23 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz und Photovoltaik-Pflicht-Verordnung, Fassung vom 29.07.2025; Umweltministerium, FAQ Photovoltaikpflicht, Stand 17.04.2026
- Bayern: Art. 44a Bayerische Bauordnung, Fassung gültig ab 01.05.2026
- Berlin: §§ 3 und 4 Solargesetz Berlin, Fassung gültig ab 16.07.2021
- Brandenburg: Brandenburgische Bauordnung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2026 (§ 32a aufgehoben)
- Bremen: Bremisches Solargesetz, Gesetzblatt 2023 Nr. 71 und 2024 Nr. 62
- Hamburg: §§ 16 und 16a Hamburgisches Klimaschutzgesetz, Fassung vom 13.12.2023; Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, FAQ PV-Pflicht
- Hessen: § 12 Hessisches Energiegesetz, gültig bis 31.12.2029
- Niedersachsen: § 32a Niedersächsische Bauordnung; Wirtschaftsministerium, FAQ-Katalog NBauO, Stand 12.09.2024
- Nordrhein-Westfalen: §§ 42a und 48 Bauordnung NRW und Solaranlagen-Verordnung vom 06.06.2024
- Rheinland-Pfalz: §§ 4 und 5 Landessolargesetz, letzte Änderung 22.11.2023
- Saarland: § 12a Landesbauordnung, Fassung vom 19.02.2025, gültig ab 26.04.2025
- Schleswig-Holstein: §§ 25 und 26 Energiewende- und Klimaschutzgesetz, gültig ab 29.03.2025
- Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: Suche in den amtlichen Landesrechtsportalen, keine Pflichtnorm gefunden, 25.10.2026
- Branchenangaben zu Kosten von Gewerbeanlagen (Beratungsunternehmen), Stand 01.07.2026
- Destatis: Strompreise für Nicht-Haushalte im 1. Halbjahr 2026, Pressemitteilung Nr. 345 vom 30.09.2026
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Information Solar-004, Stand 31.01.2026
- Branchenangaben zu Photovoltaik-Contracting (Beratungsunternehmen), Stand 07/2026



